Dr. Monika Meyer
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AGB

AuditDialogConcept

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen als allgemeine Grundlage der Zusammenarbeit

Gültig ab 10.06.2013

Aktualisierung gültig ab 01.04.2020

  • Für alle formulierten Vereinbarungen wird im Folgenden Frau Dr. Monika Meyer synonym für „AuditDialogConcept“ und für Auftragnehmer in den jeweils beauftragten Funktionen Coach / Supervision / Trainer / Berater / Auditor / Qualitätsmanager / Moderator verwendet.
  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von AuditDialogConcept / Dr. Monika Meyer mit ihren Kunden. Gegenstand des Vertrages ist der zwischen Frau Dr. Monika Meyer und dem Vertragspartner schriftlich vereinbarte Leistungsumfang.
  • Es wird zwischen einem „Allgemeinen Teil A“ (gültig für alle Geschäftsbereiche) und den jeweiligen „bereichsspezifischen Bedingungen B“ (gültig für den jeweiligen beschriebenen Geschäftsbereich) unterschieden.

Übersicht

 

Allgemeiner Teil A

§1 Vertraulichkeit

1.1
Frau Dr. Monika Meyer behandelt alle auf den Kunden bezogenen Informationen, die ihr aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. AuditDialogConcept ist berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, in einer Referenzliste, die auf der AuditDialogConcept-Homepage veröffentlicht wird, Berücksichtigung zu finden.
Die von Kunden übermittelten persönlichen Daten werden bei AuditDialogConcept für Abrechnungszwecke und zur Kundenbetreuung gespeichert. Alle Informationen werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§2 Gültigkeit

2.1
Für alle zwischen AuditDialogConcept und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden Bedingungen ( „Allgemeiner Teil A“) unabhängig von der Leistungsart, dem Leistungsumfang und der Auftragsdauer als vereinbart.

2.2
Vertragsänderungen sollen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sollen schriftlich festgelegt sein.

§3 Geltung

3.1
Die Geschäftsbeziehung zwischen Frau Dr. Monika Meyer, Jocherstr. 5a, 85221 Dachau, und dem Vertragspartner werden ausschließlich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AuditDialogConcept (im Folgenden AGBs) bestimmt.

3.2
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur (gänzlich oder teilweise), wenn dies im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbart worden ist.

3.3
Die AGBs gelten als gelesen und akzeptiert bei Eingang einer schriftlichen Anmeldung zu einem AuditDialogConcept-Seminar sowie nach Unterzeichnung des auftragsspezifischen Dienst- oder Werkvertrages bzw. Kostenvoranschlages.

3.4
Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei der Übersetzung dieser Bedingungen gilt die deutsche Sprachfassung als die Verbindliche.

3.5
Bei einer Aktualisierung und/oder Änderung bestehender Angebote und Aufträgen bzw. Vertragsbeziehungen erfolgt eine Festlegung einer Zusatzvereinbarung in Schriftform, welche Bestandteil der bestehenden Vertragsvereinbarung zwischen AuditDialogConcept und dem Kunden ist.

§4 Gewährleistung und Haftung

4.1
Dem Vertragspartner obliegt die Pflicht der eigenen sorgfältigen Prüfung auf Eignung der angebotenen Leistungen von AuditDialogConcept für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren.

4.2
Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossenen, wenn der Auftragsnehmer die Massnahmen auf Weisung des Vertragspartners trotz vorgetragener Bedenken dennoch durchführen muss. In diesem Fall hat der Auftraggeber Dr. Monika Meyer von Ansprüchen Dritter freizustellen.

4.3
Dr. Monika Meyer haftet nicht für Fehler, die vom Vertragspartner durch unrichtige, fehlerhafte oder unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen entstanden sind.

4.4
Dr. Monika Meyer übernimmt keine Haftung für einen mit der vertraglich vereinbarten Maßnahme beabsichtigten Erfolg.

4.5
Im Übrigen ist die Haftung von Dr. Monika Meyer auf Schäden begrenzt, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nachweisbar grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Dr. Monika Meyer bei Verletzung einer Kardinalspflicht auf den vorhersehbaren Schaden maximal aber bis zur Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.

§5 Leistung

5.1
Der Auftraggeber unterstützt die Tätigkeit von AuditDialogConcept, insbesondere schafft er unentgeltlich alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Er stellt alle für die Durchführung notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von AuditDialogConcept bekannt werden.

5.2
Die mit dem Vertragsabschluss stehenden Dokumente werden per email an den Kunden geschickt, wenn nicht anders vertraglich festgelegt. Kosten für eine Übersendung per Post oder Courier-Service werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen ist die Zusendung von Zertifikaten an Teilnehmer der AuditDialogConcept-Trainings per Post.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1
Frau Dr. Monika Meyer hat als Gegenleistung für die Erbringung von Leistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.

6.2
Die Honorare werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste festgelegt, falls nicht andere Vereinbarungen in Schriftform vorliegen. Eine Rechnung wird nach dem Abschluss der gemäß Kostenvoranschlag vereinbarten Projektschritte gestellt. Bei einer Festpreisvereinbarung werden von AuditDialogConcept anteilig Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserteilung und gemäß vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.

6.3
Bei Veranstaltungen versteht sich die Teilnahmegebühr, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung zzgl 19% Mwst.

6.4
Der Anspruch von AuditDialogConcept auf Zahlung der Seminargebühren entsteht bei offenen Veranstaltungen bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Bei allen anderen erbrachten Leistungen gilt: Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zurückbehaltung der Vergütung und die Aufrechnung sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit vornimmt. Für diesen Fall ist AuditDialogConcept berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu fordern.

6.5
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Honorare zuzüglich Reisekosten, Übernachtung, anfallende Gebühren, Materialkosten, Spesen und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Anfallende Kosten für Raummiete werden bei Einzelcoaching zur Hälfte dem Klienten in Rechnung gestellt.

§7 Urheberrecht

7.1
Alle durch Frau Dr. Meyer im Rahmen des Auftrags erzeugten Ideen, Präsentationen, Konzepte, Übungsdesigns und Layouts sind geistiges Eigentum von Frau Dr. Meyer. Soweit keine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen wurde, wird nur ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ohne das Recht zur Weitergabe an Dritte übertragen. Die Übertragung erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine weitergehende teilweise oder komplette Realisierung der in der Zusammenarbeit entstandenen Ideen durch den Vertragspartner bedarf der Zustimmung von Frau Dr. Meyer und der vorhergehenden schriftlichen Einigung über die Vergütung.

§8 Gerichtsstand

8.1
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten/Unternehmen/Privatkunden ist ausschließlicher Gerichtsstand Dachau in Bayern.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlagert oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Der Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Dachau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§9 Salvatorische Klausel

9.1
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenen vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.

§10 Geschlechtsspezifische Formulierung

10.1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

§11 Antisekten-Erklärung

11.1
Frau Dr. Monika Meyer distanziert sich strikt von Organisationen, die sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Deshalb distanziert sich Frau Dr. Monika Meyer entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisation sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen und Trainern ab. AuditDialogConcept unterhält keinerlei geschäftsmäßige Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ran Hubbard forcieren bzw. deren Verbreitung unterstützen.

 

Bereichsspezifische AGBs – Teil B1

zusätzlich zum „Allgemeinen Teil A“ gilt für die Teilnahme an offenen Seminaren

§1 Anmeldung und Anmeldebestätigung

1.1
Die Anmeldung zu den AuditDialogConcept-Trainings erfolgt bei offenen Seminaren immer über das online-Anmeldeformular. Der Eingang der Anmeldung wird durch eine Email bestätigt.

1.2
Eine Anmeldung bei einem offenen Seminar setzt voraus, dass die AGBs von AuditDialogConcept vollumfänglich vom Teilnehmer gelesen und akzeptiert worden sind.

1.3
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung zu einem offenen Seminar gilt der Auftrag als angenommen und die Vertragsbeziehung als zustande gekommen.

1.4
Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragserteilung von seinem Auftrag abweichen, so hat der Kunde innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich bei AuditDialogConcept zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt.

1.5
Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Die Teilnehmer werden nach Zugang der Anmeldung registriert.

1.6
Spätestens 2 Wochen vor dem angekündigten Seminartermin erhalten Teilnehmer von offenen Seminaren die Rechnung und die Teilnahmebestätigung/Einladung. In der Einladung werden Seminarort und Seminarzeitplan genannt.

1.7
Bei online-Trainings werden als „Seminarort“ alle notwendigen Informationen zu den beim online-Training benutzten e-Plattformen zugeschickt.

§2 Teilnehmerzahl

2.1
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.2
Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Teilnehmern, die maximale Teilnehmerzahl bei 12 Teilnehmern.

§3 Leistungen

3.1
Bei offenen Seminaren (Präsenzseminaren) umfassen die Leistungen die Durchführung des Seminars laut Beschreibung einschließlich Raumkosten, Arbeitsmaterial, 2 Kaffeepausen pro Seminartag sowie eine Arbeitsunterlage. Das Teilnahme-Zertifikat wird am Ende des Seminars ausgehändigt.
Bei offenen Seminaren (online-Training) umfassen die Leistungen die Durchführung des Seminars laut Beschreibung einschließlich Skripte, Arbeitsmaterial, Übungen, Anleitungen in elektronischer Form. Das Teilnahme-Zertifikat wird nach Kursabschluss in Papierform per Post an die angegebene Adresse geschickt. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

3.2
Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

3.3
Der Trainer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Angestellte, externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3.4
Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste zzgl 19% Mwst.

§4 Unterlagen

4.1
Jeder Seminarteilnehmer erhält ausführliche Seminarunterlagen (in Papierform bei Präsenzseminaren, in elektronischer Form bei online-Seminaren), die den Inhalt und den Ablauf des Seminars widerspiegeln und dokumentieren sowie zur ergänzenden Vertiefung benutzt werden können.

4.2
Im Laufe der Präsenztrainings erstellte Flipcharts, Pinnwand-Dokumentation oder schriftlich ausgeführte Arbeitsaufträge werden allen Teilnehmern als Fotoprotokoll zur Verfügung gestellt.

4.3
Werden Teilnehmer bei Gruppenarbeiten, Präsentationen oder anderen Übungen fotografiert, setzt AuditDialogConcept das Einverständnis voraus, dass diese Fotodokumentation an andere Seminarteilnehmer im Rahmen des Fotoprotokolls verteilt werden dürfen. Ein Widerspruch muss dem Seminarleiter vor Beginn des Trainings proaktiv mitgeteilt werden.

4.4
Alle Seminarunterlagen (in Papierform oder elektronischer Form) sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt, eine weitergehende Verwendung ist nur mit Einwilligung des Trainers zulässig. AuditDialogConcept haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht hat.

4.5
Audio- und/oder Video-Aufnahmen durch die Teilnehmer sind während der Seminare nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Videoaufnahmen vom Trainer während des Seminars, die die Umsetzung und den Lernerfolg der gestellten Aufgaben für den jeweiligen Teilnehmer sichtbar machen. Eine individuelle Absprache erfolgt mit den Teilnehmern vor Ort.

§5 Unterkunft

5.1
Für Anreise und Hotelreservierung sind die Seminarteilnehmer selbst verantwortlich. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten, wenn nicht anders aufgeführt, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

5.2
Notwendige Hotelreservierungen müssen die Teilnehmer selbst vorzunehmen. Auf Wunsch informiere ich Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten.

§6 Stornierung der Anmeldung

6.1
Wenn keine gesonderten Bedingungen vereinbart wurden, gilt:

  • bis 4 Wochen vor Beginn: 50,-€ Verwaltungsgebühr,

  • 4 Wochen bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der Gesamtinvestition,

  • ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% der Gesamtinvestition.

  • Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers entfallen alle Stornierungskosten.

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs der Abmeldung.

§7 Zahlung

7.1
Die Höhe der Seminargebühr richtet sich nach der in der Preisliste aufgeführten Preise.

7.2
Der volle Rechnungsbetrag ist ohne Abzug spätestens 7 Kalendertage vor Seminarbeginn vom Teilnehmer eines offenen Seminars auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3
Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss immer unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namen des Teilnehmers /Auftraggeber erfolgen.

§8 Vertragspflichten der Teilnehmer

8.1
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass im Laufe des Seminars persönliche und berufliche Umstände der Teilnehmer zur Sprache kommen, die unter Umständen vertraulich sind. Die Teilnehmer verpflichten sich, über solche Umstände außerhalb des Seminars grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren.

8.2
Die Seminarräume sind von den Teilnehmern aufzuräumen und sauber zu halten. Sie verpflichten sich in angemessener Weise mit den zur Verfügung gestellten Räumen und Material umzugehen.

8.3
Der Teilnehmer erklärt sich bereit aktiv an der Gestaltung der Trainings von AuditDialogConcept mitzuwirken.

§9 Haftung

9.1
Die Teilnahme an Seminaren erfolgt von den Teilnehmern eigenverantwortlich und stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Es können aus eventuellen Folgen keine Ansprüche an die Veranstalter bzw. Trainer abgeleitet werden Für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Für die persönliche Umsetzung der Informationen und Beratungsinhalte ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

9.2
AuditDialogConcept übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen oder Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens entstanden sind.

9.3
AuditDialogConcept übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden / Teilnehmers, die durch die Übersendung von Dokumenten per email verursacht werden, die unwissentlich von einem Virus infiziert worden sind. Dies gilt nicht, wenn AuditDialogCOncept es unterlassen hat, zumutbare Schutzmaßnahmen (z.B. Anti-Virenprogramme) zu ergreifen, die den Schaden hätten verhindern können.

9.4
AuditDialogConcept übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die beim online-Training benutzten e-Plattformen und deren Betreiber verursacht werden. Die Teilnehmer akzeptieren mit  Anmeldung bei einem online-Training von AuditDialogConcept die Durchführung des Seminars mit Hilfe der e-Plattformen.

§10 Trainer und Stellvertreterregelung

10.1
Dr. Monika Meyer ist als Trainer für die inhaltliche Gestaltung und Konzeption der Trainings verantwortlich.

In Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) kann das Training auch von einem anderen Trainer (Stellvertreter) mit vergleichbarer Qualifikation übernommen werden.

§11 Ausfall und Verschiebung von Trainings

11.1
AuditDialogConcept behält sich vor, vom Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder wegen Erkrankung des Trainers) zurückzutreten. In diesem Fall werden nur die bereits gezahlten Seminargebühren in vollem Umfang erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung besteht Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (wie etwa Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstausfall oder allfälliger sonstiger Schäden und Kosten).

11.2
Bei einem frühzeitigen Ausscheiden eines Teilnehmers aus dem Seminar besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten oder Spesen.

11.3
Der Veranstalter AuditDialogConcept behält sich vor, Teilnehmer von Seminaren jederzeit ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wenn die Qualität, die Sicherheit und der Lernerfolg des Seminars aufgrund des Verhaltens des Teilnehmers nicht sicherzustellen ist.

§12 Qualitätskontrolle

12.1
Im Rahmen eines ständigen Verbesserungsprozesses und des Wissenstransfers bei der Anwendung im Alltag erfolgt eine dreistufige Beurteilung / Bewertung:

  • Persönliches Feedback der Teilnehmer am Ende des Seminars.
  • Schriftliche Bewertung des Seminars anhand verschiedener Beurteilungskriterien (Bewertungsbogen)

§13 Teilnahmebestätigung

13.1
Die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen wird schriftlich bestätigt unter Angabe der Trainingsinhalte.

§14 Urheberrechte

14.1
Die vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien (in Papierform oder elektronischer Form) sind urheberrechtlich geschützt. Der Trainer räumt den Seminarteilnehmern ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet.

§15 Vergütung

15.1
Der Trainer behält sich das Eigentum an den gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.

 

Bereichsspezifische AGBs – Teil B2

zusätzlich zum „Allgemeinen Teil A“ gilt für die Durchführung und Teilnahme an inhouse-Seminare

§1 Anmeldung und Anmeldebestätigung

1.1
Die Durchführung eines in-house Trainings wird telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch diskutiert, analysiert, konzipiert und datiert. Inhalte und Leistungen werden vertraglich festgelegt.

1.2
Die Planung und Durchführung eines in-house Trainings setzt voraus, dass die AGBs von AuditDialogConcept vollumfänglich vom Auftraggeber gelesen und akzeptiert worden sind. Die AGBs gelten als gelesen und akzeptiert nach Unterzeichnung des auftragsspezifischen Dienstvertrages.

1.3
Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragserteilung von seinem Auftrag abweichen, so hat der Kunde innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich bei AuditDialogConcept zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt.

§2 Teilnehmerzahl

2.1
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt.

2.2
Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Teilnehmern, die maximale Teilnehmerzahl bei 12 Teilnehmern, wenn nicht anders vereinbart.

§3 Leistungen

3.1
Bei in-house Trainings umfasst die Leistung die Durchführung des Seminars nach vertraglicher Vereinbarung, das Arbeitsmaterial sowie eine Arbeitsunterlage. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

3.2
Bei in-house Trainings (Präsenztraining) wird der Veranstaltungsort durch den Auftraggeber festgelegt.

3.3
Der Trainer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Angestellte, externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3.4
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Honorare zuzüglich Reisekosten, Übernachtung, anfallende Gebühren, Materialkosten, Spesen und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.5
Die vereinbarten Leistungen werden auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

Bei individueller Seminarkonzeption, die von den Modulen der Trainingskonzepte für offene Trainings abweicht, wird auf Stundenbasis eine Stundensatz von 140,-€ für die notwendige Vorbereitungszeit verrechnet.

§4 Unterlagen

4.1
Jeder Seminarteilnehmer erhält ausführliche Seminarunterlagen (in Papierform bei Präsenztrainings oder in elektronischer Form bei online-Trainings), die den Inhalt und den Ablauf des Seminars widerspiegeln und dokumentieren sowie zur ergänzenden Vertiefung benutzt werden können.

4.2
Im Laufe der Präsenzseminare erstellte Flipcharts, Pinnwand-Dokumentation oder schriftlich ausgeführte Arbeitsaufträge werden allen Teilnehmern als Fotoprotokoll zur Verfügung gestellt.

4.3
Werden Teilnehmer bei Gruppenarbeiten, Präsentationen oder anderen Übungen fotografiert, setzt AuditDialogConcept das Einverständnis voraus, dass diese Fotodokumentation an andere Seminarteilnehmer im Rahmen des Fotoprotokolls verteilt werden dürfen. Ein Widerspruch muss dem Seminarleiter vor Beginn des Trainings proaktiv mitgeteilt werden.

4.4
Alle Seminarunterlagen (in Papierform oder elektronischer Form) sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt, eine weitergehende Verwendung ist nur mit Einwilligung des Veranstalters zulässig. AuditDialogConcept haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht hat.

4.5
Audio- und/oder Video-Aufnahmen durch die Teilnehmer sind während der Seminare nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Videoaufnahmen vom Veranstalter während des Seminars, die die Umsetzung und den Lernerfolg der gestellten Aufgaben für den jeweiligen Teilnehmer sichtbar machen. Eine individuelle Absprache erfolgt mit den Teilnehmern vor Ort.

§5 Unterkunft

5.1
Für Anreise und Hotelreservierung sind die Seminarteilnehmer selbst verantwortlich. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten, wenn nicht anders aufgeführt, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

5.2
Notwendige Hotelreservierungen müssen die Teilnehmer selbst vorzunehmen. Auf Wunsch informiere ich Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten.

§6 Stornierung der Anmeldung

6.1
Wenn keine gesonderten Bedingungen vereinbart wurden, gilt:

  • bis 4 Wochen vor Beginn: 50,-€ Verwaltungsgebühr,

  • 4 Wochen bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der Gesamtinvestition,

  • ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% der Gesamtinvestition.

  • Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers entfallen alle Stornierungskosten.

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs der Abmeldung.

§7 Zahlung

7.1
Die Höhe der Seminargebühr richtet sich nach der in der Preisliste aufgeführten Preise unter Berücksichtigung des für ein in-house Seminar festgesetzten Honorars in Abhängigkeit zur vereinbarten Leistung.

7.2
Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste zzgl 19%Mwst.

7.3
Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zurückbehaltung der Vergütung und die Aufrechnung sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig.

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit vornimmt. Für diesen Fall ist AuditDialogConcept berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu fordern.

7.4
Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.5
Die Zahlung muss immer unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namen des Auftraggebers erfolgen.

§8 Vertragspflichten der Teilnehmer

8.1
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass im Laufe des Seminars persönliche und berufliche Umstände der Teilnehmer zur Sprache kommen, die unter Umständen vertraulich sind. Die Teilnehmer verpflichten sich, über solche Umstände außerhalb des Seminars grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren.

8.2
Die Seminarräume sind von den Teilnehmern aufzuräumen und sauber zu halten. Sie verpflichten sich in angemessener Weise mit den zur Verfügung gestellten Räumen und Material umzugehen.

8.3
Der Teilnehmer erklärt sich bereit aktiv an der Gestaltung der Trainings von AuditDialogConcept mitzuwirken.

§9 Haftung

9.1
Die Teilnahme an Seminaren erfolgt von den Teilnehmern / Auftraggebern eigenverantwortlich und stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Es können aus eventuellen Folgen keine Ansprüche an die Veranstalter bzw. Trainer abgeleitet werden Für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit sind die Teilnehmer / Auftraggeber selbst verantwortlich.

Für die persönliche Umsetzung der Informationen und Beratungsinhalte ist der Teilnehmer / Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmer eines inhouse Seminars darüber zu informieren.

9.2
Werden bei vereinbarten Leistungen Systeme des Kunden genutzt, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnehmen zum Schutz eigener Dateien und Programme vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.

9.3
AuditDialogConcept übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen oder Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens entstanden sind.

9.4
AuditDialogConcept übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden / Teilnehmers, die durch die Übersendung von Dokumenten per email verursacht werden, die unwissentlich von einem Virus infiziert worden sind. Dies gilt nicht, wenn AuditDialogCOncept es unterlassen hat, zumutbare Schutzmaßnahmen (z.B. Anti-Virenprogramme) zu ergreifen, die den Schaden hätten verhindern können.

9.5
AuditDialogConcept übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die beim online-Training benutzten e-Plattformen und deren Betreiber verursacht werden. Die Teilnehmer akzeptieren mit  Anmeldung bei einem online-Training von AuditDialogConcept die Durchführung des Seminars mit Hilfe der von AuditDialogConcept ausgewählten e-Plattformen, wenn nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart.

§10 Trainer und Stellvertreterregelung

10.1
Dr. Monika Meyer ist als Trainer für die inhaltliche Gestaltung und Konzeption der Trainings verantwortlich.

In Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) kann das Training auch von einem anderen Trainer (Stellvertreter) mit vergleichbarer Qualifikation übernommen werden.

§11 Ausfall und Verschiebung von Trainings

11.1
AuditDialogConcept behält sich vor, vom Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder wegen Erkrankung des Trainers)zurückzutreten. In diesem Fall werden nur die bereits gezahlten Seminargebühren in vollem Umfang erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung besteht Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (wie etwa Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstausfall oder allfälliger sonstiger Schäden und Kosten).

11.2
Bei einem frühzeitigen Ausscheiden eines Teilnehmers aus dem Seminar besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten oder Spesen.

11.3
Der Veranstalter AuditDialogConcept behält sich vor, Teilnehmer von Seminaren jederzeit ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wenn die Qualität, die Sicherheit und der Lernerfolg des Seminars aufgrund des Verhaltens des Teilnehmers nicht sicherzustellen ist.

§12 Qualitätskontrolle

12.1
Im Rahmen eines ständigen Verbesserungsprozesses und des Wissenstransfers bei der Anwendung im Alltag erfolgt eine dreistufige Beurteilung:

  • Persönliches Feedback der Teilnehmer am Ende des Seminars.
  • Schriftliche Bewertung des Seminars anhand verschiedener Beurteilungskriterien (Bewertungsbogen)

§13 Teilnahmebestätigung

13.1
Die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen wird schriftlich bestätigt unter Angabe der Trainingsinhalte.

§14 Urheberrechte

14.1
Die vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Trainer räumt den Seminarteilnehmern ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet.

14.2
Der Kunde / Auftraggeber im Rahmen von in-house Seminaren ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.

§15 Vergütung

15.1
Der Trainer behält sich das Eigentum an den gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.

 

Bereichsspezifische AGBs – Teil B3

zusätzlich zum „Allgemeinen Teil A“ gilt für die Durchführung von Beratung, systemischen Coaching, Moderation, Change Management - und Qualitätsmanagement-Aufgaben incl. Audits

§1 Leistung

1.1
Die von Frau Dr. Monika Meyer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Frau Dr. Monika Meyer nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Erarbeitete Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen

1.2
AuditDialogConcept ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

1.3
AuditDialogConcept erbringt Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von AuditDialogConcept auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

1.4
AuditDialogConcept erbringt Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

1.5
Die Leistungsvergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von AuditDialogConcept anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

1.6
AuditDialogConcept sichert zu, dass Frau Dr. Monika Meyer gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf den vorhersehbaren Schaden, maximal aber bis zur Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.

Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.

1.7
Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist AuditDialogConcept zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

1.8
Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, sollen schriftlich vereinbart werden.

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind am Geschäftssitz von AuditDialogConcept.

§2 Rücktrittsbedingungen

2.1
Tritt der Vertragspartner vor Beendigung des Auftrags vom Vertrag zurück, ohne dass ein Verschulden von Frau Dr. Monika Meyer vorliegt, ist Frau Dr. Monika Meyer berechtigt, ein Ausfallhonorar zu verlangen.

2.2
Bei Rücktritt von einer vertraglich vereinbarten Leistung durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch AuditDialogConcept werden 40 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, danach 70 % abzüglich der ersparten Aufwendungen, wenn nicht anders vertraglich festgelegt.

2.3
Kann beim Ausfall eines vereinbarten Termins ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 3 Monate vereinbart werden, werden 30 % des vereinbarten Tagessatzes und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, wenn nicht anders vertraglich festgelegt.

2.4
Verletzt ein Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten, ist Frau Dr. Monika Meyer nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, unter Nachweis der zum Rücktritt führenden Gründe vom Vertrag zurückzutreten und kann für ihre erbrachten Leistungen eine Teilvergütung verlangen, mindestens jedoch 50 % der Auftragssumme.

2.5
Wird die Durchführung des Auftrags aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so erhält Dr. Monika Meyer eine anteilige Vergütung gemäß der erbrachten Leistung.

 

Bereichsspezifische AGBs – Teil B4

zusätzlich zum „Allgemeinen Teil A“ gilt für Einzel-Coaching von Privatklienten

§1Vertragsgegenstand

1.1
Frau Dr. Monika Meyer führt für die Klientin/den Klienten ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation der Klientin/des Klienten unter Berücksichtigung außerberuflicher, insbesondere privater Aspekte zum Ziel hat. Alle Rahmenbedingungen werden in einem Vertrag festgelegt.

1.2
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Frau Dr. Monika Meyer wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offenlegen.

1.3
Über den Vertrag und über seine Durchführung wird von beiden Seiten Stillschweigen bewahrt.

1.4
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen sollen schriftlich vereinbart werden.

1.5
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

1.6
Die Teilnahme an einem Coaching erfolgt vom Klienten eigenverantwortlich und stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Es können aus eventuellen Folgen keine Ansprüche an den Coach abgeleitet werden Für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit ist der Klient selbst verantwortlich.

Für die persönliche Umsetzung der Informationen und Beratungsinhalte ist der Klient selbst verantwortlich. Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

1.7
Der Klient bestätigt im Coaching-Vertrag, dass er im Coaching keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Themen, die in Zusammenhang mit psychischen Krankheiten, mit starken Ängsten und/oder Phobien stehen und Krankheiten, die im Abschnitt 5 der ICD-10 definiert sind, sucht.

§2 Vertraulichkeit

2.1
Alle besprochenen Themen und ausgehändigten Unterlagen bzw. Notizen werden von Frau Dr. Monika Meyer vertraulich behandelt.

§3 Dauer des Coachings

3.1
Die Dauer des Coachings, die Frequenz der Coaching-Sitzungen, die Länge der einzelnen Coaching-Sitzungen, Ort und Zeit werden individuell mit dem Klienten festgelegt und können im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden.

§4 Änderungen und Terminverschiebung

4.1
Terminänderungen sind spätestens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Sitzungen, zu denen die Klientin/der Klient ohne solche Absprache nicht erscheint, sind voll zu bezahlen.

4.2
Die Coaching-Sitzungen finden zu den vereinbarten Zeiten statt. Ein Aufholen der Zeit bei einer etwaigen Verspätung des Klienten erfolgt nicht, sollte ich mich als Coach verspäten, holen wir diese Zeit selbstverständlich nach. Für Absagen bis zu 48 Stunden vor dem Termin fallen keine Kosten an (anfallende Kosten für Reisebuchungen ausgenommen).

§5 Vergütung

5.1
Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste zzgl 19% Mwst, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

5.2
Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

§6 Vorzeitige Vertragsbeendigung

6.1
Nach dem Erstgespräch wird ein Coaching-Vertrag abgeschlossen, in dem die zentralen Punkte (Adresse, Kosten, Örtlichkeit, Dauer, Stornokosten, Zahlungsbedingungen, etc.) vereinbart werden.

Beide Parteien – Coach und Klient– können ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit lösen. Noch ausstehende Kosten müssen gemäß Vereinbarung erstattet werden. Der Vertrag ist von beiden Seiten nach § 627 BGB kündbar.

Eine Vertragslösung muss der jeweilig anderen Partei rechtzeitig bekannt gegeben werden, spätestens aber 2 Wochen vor dem nächsten Termin.

 

Bereichsspezifische AGBs – Teil B5

zusätzlich zum „Allgemeinen Teil A“ gilt für Einzel-Coaching-Aufträge und Supervision im Firmenkontext
(„Firmen-Coaching“, „Supervision“)

§1Vertragsgegenstand

1.1
Frau Dr. Monika Meyer führt für den Auftraggeber ein Einzel-Coaching oder eine Supervision für einen Mitarbeiter durch, die die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation der Klientin/des Klienten zum Ziel hat. Alle Rahmenbedingungen werden in einem Vertrag festgelegt.

1.2
Die Supervision bzw. das Coaching erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien sowie dem Klienten geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Frau Dr. Monika Meyer wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offenlegen.

1.3
Über den Vertrag und über seine Durchführung wird von allen beteiligten Seiten Stillschweigen bewahrt.

1.4
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen sollen schriftlich vereinbart werden.

1.5
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

1.6
Die Teilnahme an einem Coaching erfolgt vom Klienten eigenverantwortlich und stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Es können aus eventuellen Folgen keine Ansprüche an den Coach abgeleitet werden Für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit ist der Klient selbst verantwortlich.

Für die persönliche Umsetzung der Informationen und Beratungsinhalte ist der Klient selbst verantwortlich. Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

1.7
Der Klient bestätigt im Coaching-Vertrag, dass er im Coaching keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Themen, die in Zusammenhang mit psychischen Krankheiten, mit starken Ängsten und/oder Phobien stehen und Krankheiten, die im Abschnitt 5 der ICD-10 definiert sind, sucht.

§2 Vertraulichkeit

2.1
Alle besprochenen Themen und ausgehändigten Unterlagen bzw. Notizen werden von mir vertraulich behandelt.

§3 Dauer des Coachings

3.1
Die Dauer, die Frequenz, die Länge, Ort und Zeit der einzelnen Sitzungen werden individuell mit dem Klienten und in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt und können im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden.

§4 Änderungen und Terminverschiebung

4.1
Terminänderungen sind spätestens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Sitzungen, zu denen die Klientin/der Klient ohne solche Absprache nicht erscheint, sind voll zu bezahlen.

4.2
Die Sitzungen finden zu den vereinbarten Zeiten statt. Ein Aufholen der Zeit bei einer etwaigen Verspätung des Klienten erfolgt nicht, sollte ich mich als Coach / Supervisor verspäten, holen wir diese Zeit selbstverständlich nach. Für Absagen bis zu 48 Stunden vor dem Termin fallen keine Kosten an (anfallende Kosten für Reisebuchungen ausgenommen).

§5 Vergütung

5.1
Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste zzgl 19% Mwst, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

5.2
Das Honorar wird vom Auftraggeber beglichen. Das Honorar zuzüglich 19% Mehrwertsteuer pro Sitzung unter Berücksichtigung von anwendbaren Vergünstigungen wird im Vertrag festgelegt.

Frau Dr. Monika Meyer erteilt monatlich eine Rechnung über die abgehaltenen Sitzungen. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

§6 Vorzeitige Vertragsbeendigung

6.1
Nach dem Erstgespräch wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die zentralen Punkte (Adresse, Kosten, Örtlichkeit, Dauer, Stornokosten, Zahlungsbedingungen, etc.) vereinbart werden.

Beide Parteien – Coach/Supervisor und Klient/Auftraggeber – können ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit lösen. Noch ausstehende Kosten müssen gemäß Vereinbarung erstattet werden. Der Vertrag ist von beiden Seiten nach § 627 BGB kündbar.

Eine Vertragslösung muss der jeweilig anderen Partei rechtzeitig bekannt gegeben werden, spätestens aber 2 Wochen vor dem nächsten Termin.